Wenn Planende für den Bauverzug haften sollen
Eine Tragwerksplanerin erstellt für ein Wohnungsbauprojekt die Bewehrungspläne für Bodenplatte, Tiefgarage und weitere Bauteile. Der Prüfingenieur beanstandet die Pläne mehrfach, es folgen Überarbeitungen. Am Ende einigt sich die Bauherrin mit dem Generalunternehmer auf eine Zahlung von zwei Millionen Euro für den entstandenen Bauverzug. Anschließend fordert sie rund 2,84 Millionen Euro von der Tragwerksplanerin zurück.
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Klage abgewiesen. Der Fall lohnt einen genauen Blick, weil er zeigt, wonach Gerichte bei solchen Regressforderungen tatsächlich fragen.
Grundsätzlich haftbar, aber nicht automatisch
Das Gericht stellt klar: Planende können für Bauzeitverzögerungen haftbar gemacht werden, die auf mangelhafte oder verspätete Pläne zurückgehen. Diese Haftung ist kein Sonderfall im Architektenrecht, sie folgt aus dem allgemeinen Werkvertragsrecht.
Damit sie greift, reicht es aber nicht, auf eine Reihe von Beanstandungen und eine spätere Bauverzögerung zu verweisen. Die Bauherrin hätte für jede einzelne Beanstandung darlegen müssen, welche konkrete Planfassung betroffen war, welche Arbeiten dadurch blockiert wurden und wie sich das auf den Bauablauf ausgewirkt hat. Diesen Nachweis konnte sie nicht führen. Die pauschale Behauptung, die Verzögerung stamme aus der Planung, reichte dem Gericht nicht.
Was das für eure Praxis bedeutet
Der Fall ist kein Freibrief für lückenhafte Planung. Er zeigt aber, wo die Beweislast tatsächlich liegt und wie hoch die Hürde für eine erfolgreiche Regressforderung ist, wenn sie nicht sauber unterlegt ist.
Für euch heißt das im Umkehrschluss: Eine lückenlose Projektdokumentation ist nicht nur eine Frage guter Organisation. Sie ist im Streitfall das, was den Unterschied macht, wenn Auftraggeber oder ausführende Unternehmen euch für einen Bauverzug verantwortlich machen wollen. Wer nachvollziehbar dokumentiert, wann welche Planfassung vorlag, wann Beanstandungen kamen und wann sie behoben wurden, kann eine pauschale Zurechnung entkräften. Wer das nicht tut, steht im Zweifel schlechter da, als es der eigentliche Sachverhalt rechtfertigen würde.
Den vollständigen Fachbeitrag mit allen Details zum Fall lest ihr hier: [Link zum Beitrag im Staatsanzeiger einfügen]
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