04 Bauzeit verzögert, Planer haftet? Was das OLG Stuttgart entschieden hat
Urteil: OLG Stuttgart, 24.03.2026, Az. 10 U 72/25
Eine Tragwerksplanerin liefert Bewehrungspläne, die der Prüfingenieur mehrfach beanstandet. Die Überarbeitung zieht sich über Monate. Am Ende zahlt die Bauherrin dem Generalunternehmer 2 Millionen Euro im Vergleich — und klagt anschließend rund 2,84 Millionen Euro von der Tragwerksplanerin zurück.
Das OLG Stuttgart wies die Klage ab. Nicht deshalb, weil Planende grundsätzlich nicht für Bauzeitverzögerungen haften würden — das tun sie, wenn ihre Pläne mangelhaft oder verspätet waren und das Bauen dadurch blockiert wurde. Sondern deshalb, weil die Klägerseite den Nachweis nicht geführt hat, den das Gericht für eine erfolgreiche Regressforderung verlangt.
Das Gericht verlangte für jede einzelne Beanstandung: Welche konkrete Planfassung war betroffen? Welche Arbeiten wurden dadurch konkret blockiert? Wie hat sich das auf den Bauablauf ausgewirkt? Eine pauschale Behauptung, die Verzögerung stamme aus der Planung, reichte nicht. Und die ursprünglichen Planfassungen lagen nicht vor — eine allgemeine Pflicht zur Vorlage konnte nicht begründet werden.
Ein weiterer Punkt: Die Vergleichszahlung von 2 Millionen Euro war dem Grunde nach als ersatzfähiger Schaden anerkennbar. Sie scheiterte hier aber daran, dass der Anspruch des Generalunternehmers gegen die Bauherrin nicht schlüssig dargelegt wurde — die Planlieferung war im GU-Vertrag nur als Obliegenheit, nicht als Verpflichtung geregelt.
Was das für eure Praxis bedeutet
Dieses Urteil ist vor allem ein Dokumentationsurteil. Die Beweiskette muss im Projekt entstehen — nicht erst im Streitfall.
Konkret: Alle Planfassungen mit Index, Datum und Freigabevermerk ablegen. Beanstandungen planbezogen dokumentieren — nicht als Sammelrüge, sondern mit Bezug auf Plan, Fassung und den Grund der Beanstandung. Soll- und Ist-Ablauf des Baufortschritts mitschreiben, Behinderungen und Alternativarbeiten festhalten.
Wer das nicht tut, steht im Streitfall schlechter da als der Sachverhalt es eigentlich rechtfertigen würde — auch wenn die Planungsleistung selbst in Ordnung war.
Die vollständige Session als Aufzeichnung findet ihr hier:
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